Aufnahmebedingungen in der WAG
für Wohnen und/oder Arbeiten
Die WAG bietet Menschen mit einer IV- oder SUVA-Rente eine Wohn- und Arbeitsmöglichkeit.
Bei freien Stellen im Arbeitsbereich erhalten Bewohnende der WAG den Vorrang.
Voraussetzung für die Aufnahme ist das freie Einverständnis der interessierten Personen oder von deren gesetzlichen Vertretungen.
Ablauf
- Interessierte können das Anmeldeformular für einen Wohn- und/oder Arbeitsversuch ausfüllen. Auch telefonische Anmeldungen sind möglich. Durch die Anmeldung gelangen Sie auf eine Anmeldeliste.
- Die Geschäftsleitung der WAG setzt sich mit Ihnen in Verbindung und vereinbart ein persönliches Treffen.
- Bei gegenseitigem Interesse führen wir einen Wohn- und/oder Arbeitsversuch durch. Dieser wird anschliessend ausgewertet und das weitere Vorgehen besprochen.